Verpflichtende Elternberatung

Verpflichtende Elternberatung bei Fr. Mag.Kanicki

nach §95 Abs.1 a Außerstreitgesetz

  • Sie brauchen die Beratung vor einvernehmlicher Scheidung, wenn sie minderjährige Kinder haben.
  • Sie werden über die bestmögliche Unterstützung ihrer Kinder informiert.
  • Sie erhalten eine Bestätigung zur erforderlichen Vorlage beim zuständigen Gericht.

Ich bin vom Bundesministerium (für Frauen, Familien, Jugend) anerkannte Beraterin gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz.

Meine Tarife richten sich nach den vom Ministerium empfohlenen Standardsätzen:

€ 60,- pro Stunde für Einzelberatung

€ 35,- pro Stunde und Person bei Paarberatung

Je nach Informations-und Unterstützungsbedarf kann die Elternberatung auch länger als eine Stunde dauern.

Kurzfristige Termine für Elternberatung, wochentags bis 21.00 Uhr und auch an Samstagen (mit Zuschlag) möglich!

Unsere Beraterin für verpflichtende Elternberatung